
Die öffentliche Verwaltung unter Transformationsdruck
Wir freuen uns, bekanntzugeben, dass der Konferenzband "Die öffentliche Verwaltung unter Transformationsdruck" veröffentlicht wurde.
Weiterlesen ›Kurzer Einleitungstext, der beschreibt, was man auf dieser Seite findet. Sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam volup tua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.
Hinweis auf Aktuelles und auf neue Veranstaltungen mit einem kurzen Satz und der passenden Verlinkung als Button:
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Gesetzesfolgenabschätzung ermittelt und beurteilt voraussichtliche Folgen und Nebenwirkungen von Normsetzungsvorhaben (international: ‚Regulatory Impact Analysis‘). Sie ist damit Teil einer ‚guten Gesetzgebung‘ (‚Better Regulation‘) (Quelle).
Rechtsetzungslehre (bzw. die enger gefasste Gesetzgebungslehre) untersucht Form und Inhalt von Rechtsnormen mit dem Zweck, Kriterien zur Normgestaltung zu erarbeiten (Quelle, Seite 82). Ziele der Rechtsetzung können unter anderem die Ordnung und Stabilisierung von individuellem und kollektivem Verhalten sein sowie die Legitimierung und Integration des Rechts.
Analysen der Wirksamkeit sowie Wirtschaftlichkeitsanalysen können dazu beitragen, den potenziellen Nutzen von Politikmaßnahmen abzuschätzen. Diese Analysen können sowohl ex ante als auch ex post durchgeführt werden.
Durch wissenschaftliche Expertise und Forschung möchte das Netzwerk dazu beitragen, unnötige Bürokratie abzubauen. Hierdurch sollen Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die öffentliche Verwaltung entlastet werden.
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung eröffnet Entlastungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung selbst. Sie ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit über Abteilungs- und Organisationsgrenzen hinweg, kann die Innovationskraft der Verwaltung stärken sowie die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern fördern.
Gutes Verwaltungshandeln kann bedeuten, über die formale Rechtmäßigkeit hinaus bewährte Prinzipien und Praktiken zu berücksichtigen und Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Normadressaten einzubinden. Es zielt ab auf ein nutzerzentriertes, transparentes, effektives und effizientes Arbeiten (Quelle).
Aktuelle Veranstaltungen, neue Informationen zum Netzwerk sowie Neuigkeiten zu den Themen Gesetzesfolgenabschätzung, Rechtsetzungslehre, Bürokratieabbau, Evaluationen und Wirtschaftlichkeitsanalysen werden im Folgenden aufgelistet.
Wir freuen uns, bekanntzugeben, dass der Konferenzband "Die öffentliche Verwaltung unter Transformationsdruck" veröffentlicht wurde.
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Die anhaltenden Debatten um Bürokratieabbau machen deutlich, wie sehr bürokratische Belastungen den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, aber auch die öffentliche Verwaltung selbst prägen. Gerade im Sozialrecht und bei der Gewährung von Sozialleistungen können bürokratische Hürden weitreichende Konsequenzen haben.
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Neue Folge verfügbar.
Folge 15: Bürgernahe Einkommenssteuer
Folge 16: Grundrecht auf einfaches und nachvollziehbares Recht
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Das Netzwerk Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau hat in den letzten fünf Jahren den Austausch zwischen Wissenschaft, Verwaltung und Praxis aktiv gefördert. Aufgrund der ausgelaufenen Finanzierung pausieren die Aktivitäten vorerst – im Hintergrund arbeiten wir jedoch weiter an Lösungen.
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Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg hat seinen Tätigkeitsbericht 2023/2024 vorgelegt.
In seinem Bericht nimmt er auch Bezug auf das Netzwerk Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau.
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Verschiedene Aspekte des Bürokratieabbaus werden in mehreren Diskussionsrunden erörtert. Die dritte Diskussionsrunde findet im Herbst 2024 virtuell statt.
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Die Veranstaltung bietet spannende Einblicke in die Methodik und Umsetzung von Praxischecks – einem bewährten Instrument zur Bürokratievermeidung und Verwaltungsmodernisierung.
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Am 02. Oktober 2024 fand die fünfte Jahreskonferenz des Netzwerks zum Thema "Evidenzbasierter Bürokratieabbau" statt.
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