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Gesetzesfolgenabschätzung ermittelt und beurteilt voraussichtliche Folgen und Nebenwirkungen von Normsetzungsvorhaben (international: ‚Regulatory Impact Analysis‘). Sie ist damit Teil einer ‚guten Gesetzgebung‘ (‚Better Regulation‘) (Quelle).

Gesetzesfolgenabschätzung

Rechtsetzungslehre (bzw. die enger gefasste Gesetzgebungslehre) untersucht Form und Inhalt von Rechtsnormen mit dem Zweck, Kriterien zur Normgestaltung zu erarbeiten (Quelle, Seite 82). Ziele der Rechtsetzung können unter anderem die Ordnung und Stabilisierung von individuellem und kollektivem Verhalten sein sowie die Legitimierung und Integration des Rechts.

Bessere Rechtsetzung

Analysen der Wirksamkeit sowie Wirtschaftlichkeitsanalysen können dazu beitragen, den potenziellen Nutzen von Politikmaßnahmen abzuschätzen. Diese Analysen können sowohl ex ante als auch ex post durchgeführt werden.

Evaluationen und Wirtschaftlichkeitsanalysen

Durch wissenschaftliche Expertise und Forschung möchte das Netzwerk dazu beitragen, unnötige Bürokratie abzubauen. Hierdurch sollen Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die öffentliche Verwaltung entlastet werden.

Bürokratieabbau

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung eröffnet Entlastungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung selbst. Sie ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit über Abteilungs- und Organisationsgrenzen hinweg, kann die Innovationskraft der Verwaltung stärken sowie die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern fördern.

Digitalisierung

Gutes Verwaltungshandeln kann bedeuten, über die formale Rechtmäßigkeit hinaus bewährte Prinzipien und Praktiken zu berücksichtigen und Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Normadressaten einzubinden. Es zielt ab auf ein nutzerzentriertes, transparentes, effektives und effizientes Arbeiten (Quelle).

Gutes Verwaltungshandeln