Rechtsetzungslehre (bzw. die enger gefasste Gesetzgebungslehre) untersucht Form und Inhalt von Rechtsnormen mit dem Zweck, Kriterien zur Normgestaltung zu erarbeiten (Quelle, Seite 82). Ziele der Rechtsetzung können unter anderem die Ordnung und Stabilisierung von individuellem und kollektivem Verhalten sein sowie die Legitimierung und Integration des Rechts.
In der juristischen Ausbildung wird Wert auf die richtige Anwendung von Gesetzen gelegt. Selten wird jedoch auch die "gute Erstellung" von Gesetzen beigebracht.
Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg hat eine Liste zu den Qualitätsanforderungen an neues Recht in Baden-Württemberg erstellt. Diese soll den Ministerien als Arbeitsgrundlage beim Rechtsetzungsprozess dienen.
Reduziert man die Impfkampagne und die verwendeten Systeme auf die wichtigste, die rein logistische Perspektive, so muss sie folgende Anforderungen erfüllen: (1) Alle Impfwilligen werden erfasst und so der Bedarf an Impfstoff geplant, (2) alle Impfwilligen werden zu genau einer konkreten Impfung (ggf. zwei Terminen) eingeladen, (3) alle Geimpften werden lückenlos zum Nachweis und im Hinblick auf notwendige Auffrischungsimpfungen erfasst und (4) die so generierten Bedarfe stellen im Rahmen der verfügbaren Impfstoffmengen und -quoten den “Pull” in das Logistiksystem für die Impfstoffe dar und sind die Grundlage für DemandManagement und Bedarfsprognose. Dazu kommt (5) ein Mechanismus, der sicherstellt, dass alle Impfdosen genutzt werden, also eine organisierte Liste an “Last-Minute-Nachrückern” existiert, die kurzfristig eingeladen werden können, wenn im Impfzentrum oder in der Arztpraxis absehbar Impfstoff übrigbleibt.
Seit Gründung der Bundesrepublik laufen Gesetzgebung und ihre Vorbereitung nahezu unverändert ab. Um der sich immer schneller verändernden Umwelt Rechnung zu tragen hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) Vorschläge erarbeitet, mit denen der Gesetzgebungsprozess verbessert werden kann und ein neues Standardvorgehensmodell entwickelt.