Gesetzgebungslehre in der Juristenausbildung
Da Jurastudierende vorwiegend zu Richterinnen und Richtern ausgebildet, also in der Rechtsanwendung unterwiesen werden, kommen die Lehrgebiete Vertragsgestaltung und Rechtsetzungslehre oft zu kurz.
Rechtsetzungslehre (bzw. die enger gefasste Gesetzgebungslehre) untersucht Form und Inhalt von Rechtsnormen mit dem Zweck, Kriterien zur Normgestaltung zu erarbeiten (Quelle, Seite 82). Ziele der Rechtsetzung können unter anderem die Ordnung und Stabilisierung von individuellem und kollektivem Verhalten sein sowie die Legitimierung und Integration des Rechts.