Gesetzgebungslehre in der Juristenausbildung

› Rechtsetzungslehre

Da Jurastudierende vorwiegend zu Richterinnen und Richtern ausgebildet, also in der Rechtsanwendung unterwiesen werden, kommen die Lehrgebiete Vertragsgestaltung und Rechtsetzungslehre oft zu kurz und das, obwohl nur wenige nach bestandenem Examen hinter der Richterbank arbeiten. Der Wissenschaftsrat hat sich daher dafür ausgesprochen, zunehmend in der grundständigen Ausbildung Rechtsgestaltungskompetenzen zu vermitteln. Auch die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung, die Bundesregierung und andere Institutionen setzen sich für dieses Ziel ein.

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