Wie man ein gutes Gesetz macht, will gelernt sein
› RechtsetzungslehreIn der juristischen Ausbildung wird Wert auf die richtige Anwendung von Gesetzen gesetzt. Selten wird jedoch auch die "gute Erstellung" von qualitativ hochwertigen Gesetzen beigebracht.
Frau Dr. Meister-Scheufelen, Dozentin und ehemalige Vorsitzende des Normenkontrollrat Baden-Württemberg, legt dar, worauf es bei der Erstellung eines guten Gesetzes ankommt.
Dazu gehören die Notwendigkeit, aufwandsschonende Normen, Praxistauglichkeit und Verständlichkeit des Gesetzes.
Weiteres ist im beigefügten Text nachzulesen (PDF-Dokument). Der Text erschien zuerst beim Behördenspiegel.