Wie man ein gutes Gesetz macht, will gelernt sein
In der juristischen Ausbildung wird Wert auf die richtige Anwendung von Gesetzen gelegt. Selten wird jedoch auch die "gute Erstellung" von Gesetzen beigebracht.
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Gesetzesfolgenabschätzung ermittelt und beurteilt voraussichtliche Folgen und Nebenwirkungen von Normsetzungsvorhaben (international: ‚Regulatory Impact Analysis‘). Sie ist damit Teil einer ‚guten Gesetzgebung‘ (‚Better Regulation‘) (Quelle).
Rechtsetzungslehre (bzw. die enger gefasste Gesetzgebungslehre) untersucht Form und Inhalt von Rechtsnormen mit dem Zweck, Kriterien zur Normgestaltung zu erarbeiten (Quelle, Seite 82). Ziele der Rechtsetzung können unter anderem die Ordnung und Stabilisierung von individuellem und kollektivem Verhalten sein sowie die Legitimierung und Integration des Rechts.
Analysen der Wirksamkeit sowie Wirtschaftlichkeitsanalysen können dazu beitragen, den potenziellen Nutzen von Politikmaßnahmen abzuschätzen. Diese Analysen können sowohl ex ante als auch ex post durchgeführt werden.
Durch wissenschaftliche Expertise und Forschung möchte das Netzwerk dazu beitragen, unnötige Bürokratie abzubauen. Hierdurch sollen Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die öffentliche Verwaltung entlastet werden.
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung eröffnet Entlastungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung selbst. Sie ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit über Abteilungs- und Organisationsgrenzen hinweg, kann die Innovationskraft der Verwaltung stärken sowie die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern fördern.
Gutes Verwaltungshandeln kann bedeuten, über die formale Rechtmäßigkeit hinaus bewährte Prinzipien und Praktiken zu berücksichtigen und Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Normadressaten einzubinden. Es zielt ab auf ein nutzerzentriertes, transparentes, effektives und effizientes Arbeiten (Quelle).
Aktuelle Veranstaltungen, neue Informationen zum Netzwerk sowie Neuigkeiten zu den Themen Gesetzesfolgenabschätzung, Rechtsetzungslehre, Bürokratieabbau, Evaluationen und Wirtschaftlichkeitsanalysen werden im Folgenden aufgelistet.
In der juristischen Ausbildung wird Wert auf die richtige Anwendung von Gesetzen gelegt. Selten wird jedoch auch die "gute Erstellung" von Gesetzen beigebracht.
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