Startschuss: Dritter Nationaler Aktionsplan (NAP) im Rahmen der Open Government Partnership (OGP)
› Aktuelles › Digitalisierung › Gutes VerwaltungshandelnAm 1. Februar 2021 fiel der Startschuss zum dritten Nationalen Aktionsplan (NAP) im Rahmen der Open Government Partnership Deutschlands.
Dem vorgegebenen Zweijahresrhythmus entsprechend hat sich die Bundesregierung trotz Corona und anstehenden Wahlen demnach entschlossen, planmäßig den nunmehr 3. Nationalen Aktionsplan im Rahmen der Teilnahme Deutschlands an der Open Government Partnership zu erarbeiten und im Spätsommer 2021 noch vor den Wahlen im Bundeskabinett zu verabschieden. Noch mehr als bei der Verabschiedung des 1. NAP im Wahljahr 2017, nach Deutschlands Teilnahmeerklärung Ende 2016, zeigt dies ein sehr beherztes Engagement für Open Government.
Erstmals werden eventuelle Selbstverpflichtungen von den Bundesressorts in Form von Ideenskizzen proaktiv vor die Klammer - sprich der Erstellung des NAPs - gezogen, die im Laufe des März kommentiert werden können. Weitere Ideen können dabei wie gewohnt auch vorgebracht werden. Zum Entwurf der Bundesregierung des eigentlichen NAP kann im Mai (um die Open Government Week herum) Stellung genommen werden.
Auch Länder und Kommunen sind wieder eingeladen, sich im entsprechenden Kapitel im NAP zu beteiligen. Für die Multistakeholder-Prozesse sind sie jeweils selbst verantwortlich.
Mit der Teilnahme an der Open Government Partnership (OGP) hat sich Deutschland zur Förderung von Open Government verpflichtet. Sie stellt ein wichtiges Signal sowie eine attraktive Motivation für den Veränderungsprozess in der Verwaltung hin zu Öffnung, Zusammenarbeit (Co-Creation), Weiterentwicklung und Digitalisierung im Sinne von Open Government dar. Seit 2019 hat Deutschland auch einen Sitz im globalen Lenkungskreis der OGP, vertreten durch den/die Kanzleramtsminister*in.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Mehr Information zu den Nationalen Aktionsplänen und deren Umsetzung im Kontext der Open Government Partnership (OGP) können Sie hier einsehen.
Anbei finden Sie auch die Handreichung des Point of Contact OGP beim Bundekanzleramt.
Das Bundekanzleramt unterhält zudem einen informellen Bund-Länder-Austausch zu Open Government und OGP, zu dem Interessierte aus den Landesverwaltungen und den kommunalen Spitzenverbänden herzlich eingeladen sind.