Neue Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR)

› Gesetzesfolgenabschätzung

Der Nationale Normenkontrollrat veröffentlichte kürzlich seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Derzeit erfolgt die Aufsicht über die Tätigkeit von Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern in Abhängigkeit von ihrem Sitz in sieben Bundesländern durch die Gewerbeämter und in neun Bundesländern durch die Industrie- und Handelskammern (IHK). Die Bundesregierung sieht bei der aktuellen Aufsichtssituation Verbesserungsbedarf. Aus ihrer Sicht kann die organisatorische Zersplitterung der Aufsicht zu Lasten der Einheitlichkeit, der Qualität und des Anlegerschutzes gehen.

Nach Ansicht des Nationalen Normenkontrollrates ist indes eine nachvollziehbare und verständliche Darstellung des Ziels und vor allem der Notwendigkeit der Übertragung der Aufsicht auf die BaFin nicht im ausreichenden Maße erfolgt und entsprechend belegt. Zudem kritisiert der NKR v.a. nicht erarbeitete Regelungsalternativen, einen nicht vollständig methodengerecht ermittelten und nachvollziehbar dargestellten Erfüllungsaufwand sowie weitere Kosten.

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